Seit dem 01. Juli 2022 können die Neubewertungen für die neue Grundsteuer zum 01. Januar 2022 übermittelt werden. Die Frist zur Übermittlung endet am 31. Oktober, wobei uns Steuerberatern eine Fristverlängerung gewährt wird.
Gerne bereiten wir Ihre Grundsteuererklärung vor und übermitteln diese für Sie. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern wenden für die Ermittlung der Grundsteuer das Bundesmodell an. Sofern wir Ihre (private) Immobilie wie Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum bewerten, wird diese nach dem Ertragswertverfahren ermittelt.
Dazu ist die beigefügte Checkliste zwingend von Ihnen auszufüllen. Sofern sich Rückfragen ergeben, rufen Sie uns gerne an.