Die Bundesregierung hat nach langem hin und her eine Fristverlängerung für die Abgabe der 35 Millionen Grundsteuererklärungen bis 31.01.2023 genehmigt.
Sofern wir für Sie Ihre Grundsteuererklärung erstellen, können wir im Einzelfall individuelle Fristverlängerungen beantragen. Das haben wir der Bundessteuerberaterkammer zu verdanken, sie sich immer wieder für unseren Berufstand stark macht.