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Versandhandel aufgepasst! Neues Besteuerungsverfahren mit One-Stop-Shop

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Ab 1. Juli 2021 treten Änderungen im Umsatzsteuergesetz in Kraft, um den innereuropäischen Handel zu vereinfachen.

Zentrales Element der neuen Regelung ist der One-Stop-Shop (OSS). Die Antragsfrist zu diesem Besteuerungsverfahren endet am 30. Juni 2021.

 

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