Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ab 2022 für alle Entgeltumwandlungsverträge verpflichtend, also auch bei Bestandsverträgen.
Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ab 2022 für alle Entgeltumwandlungsverträge verpflichtend, also auch bei Bestandsverträgen.